Platzordnung
Die Tennisanlage des TC Union Bad Erlach dient den Vereinsmitgliedern zur Ausübung des Tennissports und soll gleichzeitig ein Ort der Erholung und Entspannung sein.
Da aus Kostengründen die laufenden Instandhaltungsarbeiten durch die Vereinsmitglieder selbst erfolgen, sind nachstehende Bestimmungen von allen Vereinsmitgliedern und deren Gästen striktest einzuhalten.
I.
Spielberichtigung
Grundsätzlich dürfen nur Mitglieder des TC Union Bad Erlach die Tennisanlage benützen. Jede Tennisstunde endet mit der nächsten vollen Stunde und beinhaltet auch die Platzpflege vor und nach dem Spiel.
Ausnahmeregelung
Nichtmitglieder dürfen den Platz benutzen, wenn dies gemeinsam mit einem Mitglied erfolgt; dafür wird bis auf Widerruf kein Gastspielerbeitrag eingehoben. Wenn zur gleichen Zeit ein Mitglied den Platz benutzen möchte, dann hat das Mitglied das Anrecht nach Beendigung der vollen Stunde den Platz zu benützen.
II.
Arten der Mitgliedschaft
Eine gültige Mitgliedschaft besteht nur bei vollständig eingezahltem Mitgliedsbeitrag.
III.
Platzbenützung
Die Plätze dürfen nur mit geeignetem Schuhwerk (d.h. auf den vier Sandplätzen ausschließlich Sandplatzschuhe, auf den Allwetterplätzen gereinigte Sandplatzschuhe, oder Laufschuhe mit nicht markierender Sohle) bespielt werden. Keinesfalls darf die Anlage mit Straßenschuhen benützt werden.
Jeder Spieler ist verpflichtet, vor Ende seiner Spielzeit (spätestens 10 Minuten vor der vollen Stunde) den Platz wieder in einen ordnungsgemäßen Zustand zu versetzen, das heißt insbesondere:
- Platz abziehen
- Auf den Sandplätzen die Linien kehren
- Sandplätze ausreichend bewässern
- Eventuell Anlage absperren
Hinsichtlich der Bespielbarkeit der Plätze, insbesondere nach Regenfällen, wird an die Vernunft der Mitglieder appelliert, wobei immer zu bedenken ist, dass durch vorzeitiges Bespielen verursachte Schäden die Plätze nachhaltig schädigen.
Im Zweifelsfall entscheidet der Obmann (oder in seiner Vertretung ein Vorstandsmitglied oder der Platzwart) über die Bespielbarkeit der Anlage.
IV.
Ausschlussgründe
Mitglieder, die wiederholt gegen die Platzordnung verstoßen und bereits zwei mal schriftlich ermahnt werden mussten, werden bei einem neuerlichen Verstoß gegen die Platzordnung aus dem Verein ausgeschlossen.
IV.
Allfälliges
Notwendige Ergänzungen oder Änderungen der Platzordnung werden jeweils mittels eines Mitteilungsblattes gesondert bekannt gegeben und gelten danach als Bestandteil der Platzordnung.
Der Obmann
Bad Erlach, am 10.04.2023